Viele Betriebe bieten ihren Kunden einen Hol- und Bringservice an. Was dabei im Alltag schnell in Vergessenheit gerät: Wird der Reparaturauftrag bei der Fahrzeugabholung beim Kunden unterschrieben, handelt es sich rechtlich um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag. In diesem Fall gilt grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Es kommt in der Praxis immer wieder zu Vorfällen kommt, bei denen Verbraucher nicht vollständig über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Was zunächst nach einer Formalität klingt, kann für Betriebe erhebliche Konsequenzen haben. Fehlen notwendige Unterlagen oder Informationen, kann sich die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen deutlich verlängern. Im schlimmsten Fall können Kunden dann auch noch Monate nach Abschluss der Reparatur vom Vertrag zurücktreten und bereits abgerechnete Leistungen infrage stellen.
Das bedeutet für Sie: Fahrzeughalter müssen ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Fehlt die entsprechende Belehrung, kann das später zu rechtlichen und finanziellen Risiken für den Betrieb führen.
Unser Tipp: Nutzen Sie die vorhandenen Unterlagen und prüfen Sie Ihre Abläufe rund um den Hol- und Bringservice noch einmal. Besonders wichtig:
- Senden Sie bei Aufträgen mit Hol- und Bringservice die erforderlichen Unterlagen bereits vor der Fahrzeugabholung zu. Eine Vorlage für ein Bestätigungsschreiben können Sie weiter unten herunterladen.
- Denken Sie an die Informationen zum Widerrufsrecht sowie gegebenenfalls an den digitalen Fahrzeugüberlassungsvertrag.
Bei Rückfragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Ihr Service-Center.