Rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung stoßen bei Websites, Videos oder digitalen Anwendungen noch immer auf Hindernisse. Deshalb verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen seit Juni 2025 dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern.
Wer ist wann betroffen?
Sie informieren auf Ihrer Website nur über Ihren Betrieb, Ihre Leistungen und Ihre Kontaktdaten? Dann brauchen Sie sich in der Regel keine Sorgen zu machen. Erst dann, wenn Ihre Kunden Ihre Website nutzen, um Produkte zu kaufen, Leistungen verbindlich zu beauftragen oder einen Termin im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zu buchen, könnte es knifflig werden. Dabei spielt auch die Größe des Unternehmens eine Rolle: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind grundsätzlich vom BFSG ausgenommen. Dazu zählen Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Ob Ihre Website betroffen ist, hängt daher immer von den konkreten Funktionen und Angeboten ab.
Worauf kommt es an?
Wenn eine Website unter das BFSG fällt, muss sie so gestaltet sein, dass auch Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen die angebotenen Inhalte und Funktionen möglichst selbstständig nutzen können.
Das bedeutet in der Praxis:
- Bilder und Grafiken benötigen verständliche Alternativtexte, die beschreiben, was auf den Bildern zu sehen ist und die von Vorleseprogrammen erfasst werden können.
- Videos sollten mit Untertiteln und relevante Audioinhalte mit einer Textfassung versehen sein.
- Navigation, Schaltflächen, Formulare sowie Buchungs- und Bestellprozesse müssen auch ohne Maus per Tastatur bedienbar sein.
- Texte, Hintergründe und Bedienelemente benötigen ausreichende Kontraste, damit sie gut erkennbar bleiben.
- Informationen dürfen nicht ausschließlich über Farben vermittelt werden, beispielsweise durch eine rein rote oder grüne Kennzeichnung bei der Terminbuchung.
- Formulare müssen klar beschriftet, verständlich aufgebaut und für Vorleseprogramme lesbar sein.
- Inhalte sollten auch bei vergrößerter Darstellung und auf mobilen Geräten vollständig erkennbar und bedienbar bleiben.
- Überschriften, Texte und Hinweise müssen nachvollziehbar strukturiert und verständlich formuliert sein.
Keine Sorge: Profi-Club hat das im Blick
Klingt ziemlich viel auf einmal? Keine Sorge: Sie müssen das Thema nicht allein angehen. Bei Fragen können Sie sich an Ihr Profi-Club Service Center wenden. Wir unterstützen Sie dabei zu prüfen, ob Ihre Website betroffen ist, und helfen Ihnen bei den notwendigen Anpassungen.